Restaurace a penzion Ve Století

Unterkunftsordnung des Pensions

Laut Vertrag über Unterkunft entsteht der Kunde (im folgenden nur "Gast") ein Recht, damit ihm der Quartiersmacher (im folgenden nur "Pension") übergehend eine Unterkunft für vereinbarte Zeit oder für die Zeit, hinsichtlich des Zweks der Unterkunft in Pension gewähren muss.

  1. Pension unterbringt einen Gast, der ordentlich registriert wird. Aus diesem Grund wird der Gast gebeten seinen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Dokument über seine Identität mitzubringen, um die Personalien abzugleichen.
  2. Gast nutzt ordentlich die Räume, die ihm zur Verfügung stehen. In diesen Räumen darf der Gast ohne die Zustimmung der Pension keine wesentlichen Änderungen durchführen.
  3. Wenn das Ende der Unterkunftszeit nicht vorher vereinbart wurde, kündigt der Gast seinen Aufenthalt bis spätestens 12 Uhr des letzten Tages des Aufenthaltes. Wird diese Frist nicht eingehalten, so kann die Pension den darauffolgenen Tag dem Gast anrechnen.
  4. In der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr befolgt der Gast die Nachtruhe.
  5. Bittet der Gast um Verlängerung der Unterkunft, kann ihm die Pension auch ein anderes Zimmer, als das, in dem der Gast ursprünglich untergebracht war, anbieten.
  6. Für Schäden am Eigentum der Pension haftet der Gast nach geltenden Vorschriften.
  7. Für Schmuck, Geld und andere Wertsachen haftet der Betreibende der Pension nicht.
  8. Pension kann vom Vertrag vor dem Ablauf der vereinbarten Zeit zurücktreten, wenn der Gast in der Pension trotz Warnungen, zu viel gegen Zucht oder anders gegen die Anordnung dieser Unterkunftsordnung verstößt.
  9. Für die Unterkunft und damit verbundene Dienstleistungen ist der Gast verpflichtet zu zahlen (Preise im Einklang mit gültiger Preisliste der Pension). Die Unterkunft ist bei der Anmeldung (bei Übernahme der Schlüssel von Zimmer) zu bezahlen.
  10. Im ganzen Objekts der Pension (Zimmer, Flure) ist strengstes Rauchverbot.
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